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4 Minuten Lesedauer
In diesem Artikel erfährst du, wann du eine Spendenbescheinigung bekommst und wie du deine Spende damit bei deiner Steuererklärung geltend machen kannst.
Mit einer Spende kannst du gemeinnützige Zwecke unterstützen und unmittelbar Gutes tun. Aber inwiefern kann eine Spende auch für dich persönlich Vorteile haben, zum Beispiel im Hinblick auf deine Steuererklärung? Was hat es dabei mit der Spendenbescheinigung auf sich? Die Antworten darauf erhältst du in diesem Artikel.
“Spenden, die für von der Steuer begünstigte Zwecke geleistet werden, können als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden und damit deine eigene Steuerlast mindern.”
Konkret können deine Spenden bei bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags deiner Einkünfte berücksichtigt werden. Welche Organisationen und Zwecke steuerbegünstigt sind und inwiefern du deine Spenden absetzen kannst, ist im Einkommenssteuergesetz geregelt – § 10 EstG.
Wichtig: Spenden für politische Parteien oder unabhängige Wählervereinigungen sind generell auch steuerlich abzugsfähig, werden aber anders als Spenden für steuerbegünstigte Zwecke behandelt. Und auch für Mitgliedsbeiträge gelten gesonderte Regelungen: Nicht alle Mitgliedsbeiträge sind abziehbar und werden vom Finanzamt anerkannt. Ausgenommen sind beispielsweise Beiträge für Sport-, Heimat- oder Tierzuchtvereine oder für kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen. Vereine im Bereich Natur, Wohlfahrt, Gender, Tier- oder Denkmalschutz können hingegen abgesetzt werden.
Am besten du informierst dich hier (Lohnsteuer Kompakt) noch einmal separat oder fragst bei der jeweiligen Organisation, Verein oder Stiftung nach.
Ab wann du eine Spendenbescheinigung brauchst, um deine Spende gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen, ist ganz davon abhängig, wie viel du spendest. Die Nachweisgrenze liegt seit dem 1.1.2021 bei 300 Euro. Das heißt, dass für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300 Euro ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg. Erst bei Spenden über 300 Euro pro Jahr besteht eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, die geleisteten Spenden mit einer Spendenbescheinigung nachzuweisen.
Vereinfachter Nachweis (Kontoauszug, Buchungsbestätigung der Überweisung oder Einzahlungsbeleg) genügt, um Spenden beim Finanzamt geltend zu machen.
Du erhältst eine offizielle Spendenbescheinigung von der Organisation, die du begünstigt hast und musst diese bei deiner Steuererklärung dem Finanzamt vorlegen.
In der Regel versenden Organisationen die Spendenbescheinigungen nach erfolgreichem Spendeneingang automatisch – entweder ein paar Wochen nach Tätigung deiner Spende, oft auch zu Beginn des neuen Kalenderjahres. Aber auch hier gelten Unterschiede: Da erst bei Spenden ab 300 Euro eine Spendenbescheinigung als Nachweis erforderlich ist, verzichten viele Organisation auf die Ausstellung von Spendenbescheinigungen unter der Nachweisgrenze, um ökologisch und kostensparend vorzugehen und den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Außerdem kommt es manchmal vor, dass Organisationen ihren Spender*innen gar keine Bescheinigung zukommen lassen können, weil die Spender*innen bei der Spende keine vollständige Adresse angegeben haben (z.B. im Verwendungszweck der Überweisung).
Falls du also gespendet hast, dein Beitrag über der Nachweisgrenze liegt und du keine Spendenbescheinigung bekommen hast, kontaktiere einfach die Organisation und bitte darum, dir eine Spendenquittung zukommen zu lassen. Grundsätzlich hat nämlich jede*r Spender*in Anspruch auf eine Spendenbescheinigung, sodass diese im Zweifelsfall immer auch individuell von der Organisation angefordert werden kann.
• was eine Spendenbescheinigung ist
• wann eine Spendenbescheinigung ausgestellt wird und ausgestellt werden darf
• wofür du eine Spendenbescheinigung brauchst
• wie sich eine Spende grundsätzlich auf deine Steuerlast auswirken kann