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Wasser als Menschenrecht: Wem gehört das Wasser?

15.07.2026

8 Minuten Lesedauer

Das Recht auf Wasser ist seit 2010 als Menschenrecht verankert. Die einfache Antwort auf die Frage “Wem gehört das Wasser?” wäre folglich: Jedem Menschen. Doch die Realität ist auch heute noch, über 15 Jahre später, eine ganz andere. Noch immer haben 696 Millionen Menschen weltweit keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Und das, obwohl wir doch alle ein legitimes Recht auf Wasser haben. 

Um zu verstehen, warum es wichtig ist, Wasser als Menschenrecht zu definieren, müssen die Hintergründe verstanden werden. Welche Rolle spielt Wasser für uns als Menschen und wie sieht die aktuelle Situation aus?

Die Bedeutung von Wasser und die Hintergründe zum Menschenrecht

In Deutschland denken wir selten bis gar nicht über unseren täglichen Wasserverbrauch nach. In unserem Zuhause haben wir jederzeit über mehrere Wasserhähne Zugang zu sauberem Trinkwasser, zu Warmwasser und zu hygienisch sauberen Sanitäranlagen. Dabei ist Wasser essentiell für jegliches Leben und gerade auch für uns Menschen unabdingbar. Wasser ist die absolute Grundlage für alles, was in unserem Körper passiert. Da wir Menschen im Durchschnitt zwischen 50 und 65 % aus Wasser bestehen, hängen fast alle biologischen Prozesse von einer ausreichenden Flüssigkeitszufuhr ab.

“Maji Ni Uhai“ – das ist Swahili und wird überwiegend in unseren Projektregionen gesprochen. Es bedeutet “Wasser ist Leben”.

Wasser ist die kostbarste Ressource überhaupt. Und eine Ressource, die geringer wird. Nur etwa 2,5 % des Wassers dieser Erde sind für den Menschen trinkbares Süßwasser. Davon sind wiederum zwei Drittel im Eis der Gletscher und Polkappen gefroren – für uns Menschen also völlig unerreichbar. Ein weiteres knappes Drittel liegt tief unter der Erde als Grundwasser.

 

Die aktuelle Forschung prognostiziert eine Zunahme der wassergestressten Länder. Denn der Klimawandel und die damit verbundene Erderwärmung wirken sich negativ auf unsere Süßwasservorräte aus.

Als Weltgemeinschaft stehen wir inmitten der Herausforderung globaler Wasserknappheit. Es ist ein Thema; und zwar für uns alle.

 

Dabei scheint Wassermangel bei uns in Deutschland kein Problem zu sein. Wenn wir aber genau hinsehen, wird es ungemütlich: Expert*innen warnen auch hier vor Waldsterben, Ernteausfällen und immer intensiverer Sonneneinstrahlung. Das gewohnte Überangebot an nutzbarem Wasser ist nach wie vor vorhanden – doch in vielen Regionen in Deutschland hat sich ein deutliches Wasserdefizit aufgebaut, besonders in den vergangenen drei Jahren. Ein Vorbote des Klimawandels auch in unseren Gefilden?

Wasser ein Menschenrecht: global fair verteilt?

Immer wieder wird von globaler Wasserknappheit gesprochen. Doch in Wahrheit betrifft diese Knappheit nicht alle Länder und Regionen gleichermaßen. Wasserknappheit verläuft asynchron und äußert sich auf verschiedenen Ebenen: Sie liegt geografisch und zeitlich unterschiedlich stark vor. Auch in Zukunft werden Länder existieren, denen der Zugang zu qualitativem Wasser nicht ausgeht, während andere Staaten kaum noch verfügbare Wasservorkommen für die direkte Nutzung vorfinden und sich mit existenziellen Krisen konfrontiert sehen. 

 

Von einer globalen Wasserknappheit oder -krise zu sprechen, ist also in dem Sinne richtig, da die ökologischen, ökonomischen und sozialen Konsequenzen und Dimensionen allumfassend Einfluss nehmen – sie betreffen uns alle. Es ist deshalb äußerst besorgniserregend, wie die Selbstverständlichkeit des Zugangs zu sauberem Wasser in vielen Industrienationen die Dringlichkeit der Problematik in den Hintergrund rückt. Das zeigt deutlich, dass wir zwar von einer Weltgemeinschaft sprechen, wir es aber nicht tatsächlich so meinen.

Naturrecht, Völkerrecht und Menschenrecht: Woher kommt das Recht auf Wasser?

Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2010 offiziell beschlossen, dass jeder Mensch das Recht auf sauberes Wasser und eine Sanitärversorgung hat. Dieses Recht orientiert sich an klaren Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO): Die Wasserstelle muss in maximal 30 Minuten erreichbar sein, das Wasser muss bezahlbar und absolut keimfrei sein und jedem Menschen müssen täglich mindestens 20-50 Liter Wasser zur Verfügung stehen. Dieses Recht auf sauberes Wasser und Sanitärversorgung ist auch in den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen festgehalten. 

Die Vorläufer für unsere Menschenrechte sind die auch heute noch geltenden Naturrechte und das Völkerrecht. Diese reichen aber im Hinblick auf den Zugang zu Trinkwasser nicht aus.

Was sind Naturrechte?

Naturrechte sind Rechte, die jeder Mensch von Natur aus besitzt. Und zwar ganz unabhängig davon, in welchem Land du lebst oder welche Gesetze dort gelten. Sie basieren auf der menschlichen Vernunft und unseren biologischen Grundbedürfnissen. Und auch Wasser ist in erster Linie ein Naturrecht, denn wir müssen trinken, um zu überleben.

Naturrecht bedeutet auch: Wasserquellen lassen sich nutzen, nicht aber besitzen. Dadurch ist eine Privatisierung von Wasser, also der Übergang von öffentlich zugänglichen Ressourcen an private Unternehmen oder Personen, ausgeschlossen. Die Realität ist allerdings eine andere. So hat Nestlé Water schon 1992 angefangen Wasserrechte für wenig Geld einzukaufen, das Wasser abzupumpen, abzufüllen und dann zu hohen Preisen an die Bevölkerung zurückzuverkaufen. Das zeigt, dass die Definition von Wasser als Naturrecht für eine faire Verteilung nicht ausreicht.

Was ist das Völkerrecht?

Das Völkerrecht regelt das friedliche Zusammenleben und die Beziehungen der einzelnen Staaten auf unserer Erde. Wenn Länder internationale Verträge oder Abkommen unterzeichnen, verpflichten sie sich freiwillig, bestimmte Regeln im Umgang miteinander einzuhalten. Das Besondere am Völkerrecht ist, dass es keinen zentralen Gesetzgeber und keine globale Polizei gibt, die diese Regeln erzwingen kann. Es baut stattdessen auf Kooperation, gegenseitigem Vertrauen und politischem Austausch auf.

In Kombination mit der UN-Wasserlaufkonvention von 2014 regelt das Völkerrecht auch die Nutzung von Flüssen, Grundwasserbecken und Seen, die durch mehrere Länder fließen bzw. an die mehrere Staaten angrenzen. Die Grundidee: Jeder Staat kann das Wasser nutzen, darf den Nachbarn aber nicht schaden. 

Laut Völkerrecht gehört Wasser innerhalb von Staatsgrenzen dem Staat. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass Wasser auch für die darin lebenden Menschen zugänglich ist.

Was sind Menschenrechte?

Menschenrechte sind universelle, unveräußerliche Rechte, die jedem Menschen zustehen – egal welche Herkunft, welches Geschlecht, welches Alter oder welche Religion du hast. Sie bilden das moralische Fundament unserer Gesellschaft und schützen deine Würde als Person. Die Vereinten Nationen haben diese Rechte nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1948 in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ aufgeschrieben, um zukünftige Ungerechtigkeiten zu verhindern.

Am 28. Juli 2010 erklärte die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Zugang zu sauberem Trinkwasser als Menschenrecht (Vgl. Barlow 2014:9). Es gibt darüber hinaus viele, bis dato schon ausgerufene, Menschenrechte, für die Wasser eine Voraussetzung ist: 

 

  • Die Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards und Schutz vor Hunger 
  • Das Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit 
  • Das Recht auf angemessene medizinische Versorgung 
  • Das Recht auf Leben

Insbesondere das Recht auf Leben ist unwiderruflich mit dem Recht auf sauberes Wasser verbunden. Um zu leben, brauchen wir Wasser. Aber auch das Menschenrecht auf Bildung hängt unmittelbar mit dem Zugang zu sauberem Trinkwasser zusammen. 

Menschenrechte werden von den Vereinten Nationen offiziell als unveräußerliche und egalitäre Rechte definiert. Diese Bestimmung schließt eine Privatisierung der Ressource aus, da sie in diesem Falle ökonomisiert und somit veräußerlich würde. Privatisierung von Wasser bedeutet damit eine Verletzung des Menschenrechts. Doch Menschenrechte sind nicht einklagbar und definieren eher gewünschte als real durchsetzbare Standards.

Kritik am Menschenrecht auf Wasser

Das Menschenrecht auf Wasser setzt Wasserressourcen voraus, über die nicht jeder Staat verfügt. Somit kann es auch nicht zu einem Recht deklariert werden, das jeder Staat erfüllen muss. Wenn es jedoch nicht erfüllt werden muss, laufen wir Gefahr, die Wertigkeit von Menschenrechten zu schwächen, indem diese mehr den Charakter einer Richtlinie erhalten, als ein gesetzlich festgelegtes Recht. 

Das Menschenrecht auf Wasser lässt sich nicht völkerrechtlich einklagen. Doch wer ist dann in die Pflicht zu nehmen, wenn das Recht auf Wasser nicht umgesetzt wird oder nicht umgesetzt werden kann? Der UN-Ausschuss hält fest, dass Staaten, die aus eigener Kraft ihre Verpflichtungen nicht erfüllen können, Anspruch auf internationale Hilfe und Zusammenarbeit haben (vgl. bpb). In erster Linie ist also der Einzelstaat und in zweiter Linie die internationale Gemeinschaft zur Verantwortung zu ziehen. 

Viele Kritiker verurteilen am Recht auf Wasser auch, dass die von den Vereinten Nationen beschlossene Resolution zu ungenau sei. Es gäbe keine festgelegten Kriterien und so werde niemand konkret in die Pflicht genommen. Trotz der Einführung des Rechts ist es nicht überall anerkannt. Inwiefern ändert sich der jetzige Zustand also durch das Recht?

Ein weiterer Einwand ist, dass die meisten Rechte passive Rechte seien. Angenommen, es werde von niemandem die Meinung unterdrückt, werde das Recht auf Meinungsfreiheit eingehalten. Also müssten wir lediglich auf Meinungsunterdrückung verzichten. Wasser sei aber ein soziales Recht, das Aktivität fordere. Das Recht sei schließlich vorrangig für die Mitmenschen eingeführt worden, die kein Wasser und den damit verbundenen Luxus haben. Aber hier in Deutschland kann das Recht auf Wasser nach dieser Logik auch ein passives Recht sein. Solange es keinem Menschen vorenthalten wird, wird es eingehalten.

Rechte schaffen Veränderung

Fest steht: Das 2010 eingeführte Recht verschafft der Tatsache, dass etwa ein Viertel der gesamten Menschheit keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser hat, international Gehör. Das zeigt sich etwa in Initiativen wie dem Weltwassertag. Doch das ist auch von höchster Relevanz. Das sich verändernde Klima sorgt dafür, dass aktuell immer mehr Wasserquellen vertrocknen oder verschmutzt werden. Bis 2040 werden nach Schätzungen von UNICEF allein 600 Millionen Kinder in Gebieten leben, die von extremer Trockenheit betroffen sind (Vgl. UNICEF).

Fazit: Wasser als Menschenrecht

Es gibt kein griffiges Recht auf die freie Verfügbarkeit auf Wasser. Trotz geltenden Rechten wie Natur-, Völkerrecht oder Menschenrechte regeln staatliche Regelungen oder Geld die Verteilung von Wasser. Wasser gehört so denjenigen, die es sich leisten können. Solange Profit vor den Menschenrechten steht, wird es schwer globale Gerechtigkeit herzustellen. 

Was ist also unsere Herausforderung? Ein nachhaltiger Umgang mit unserem Naturkapital, der global gelebt werden muss. Denn auch wenn wir in Deutschland noch (nicht) von Wasserknappheit betroffen sind, reduzieren wir durch unseren Konsum Ressourcen der wasserärmsten Regionen der Welt. Deshalb müssen wir vor allem dahin schauen, wo die soziale Ungerechtigkeit am größten ist. Auf die Menschen, denen es an den alltäglichen Lebensgrundlagen fehlt und die nicht die Möglichkeit haben, ihre Rechte durchzusetzen. Denn ihnen, und nur ihnen, gehört das Wasser.