Seit 2010 ist das Recht auf Wasser ein Menschenrecht. Wir alle haben also ein legitimes Recht auf Wasser – zu jeder Zeit. Doch gehört es uns deshalb auch? Und warum haben mehr als 800.000.000 Menschen weltweit dann immer noch keinen Zugang zu sauberem Wasser?
Dieser Text beschäftigt sich mit dieser kostbaren Ressource im rechtlichen Kontext, ihrer Verknappung und die damit einhergehenden Konfliktpotenziale. Er wagt den schwierigen Versuch darauf zu antworten, wem das Wasser dieser Welt eigentlich gehört.
Die Bedeutung von Wasser
“Heute nur ein Wasser”, Wer von uns hat diesen Satz nicht schon einmal gesagt? Die Meisten von uns sogar mehrmals. Doch dabei sagt er das Gegenteil von dem aus, was Wasser eigentlich für uns bedeutet: Wasser als ultimative Lebensgrundlage und kostbare Ressource. Wasser als die Grundlage allen Lebens.
„No water, no life. No blue, no green.“ Sylvia Earle
Doch hier in Deutschland spüren wir davon im Alltag nur wenig, denn Wasser ist für uns eine Selbstverständlichkeit: Wir drehen den Hahn auf und haben Wasser im Überfluss, wir spülen sogar trinkbares Süßwasser mehrmals am Tag die Toilette herunter. Wasser ist hierzulande eher eine Handelsware. Oder?
Wasserknappheit, das scheint in Deutschland kein Problem zu sein. Wenn wir aber genau hinsehen, wird es ungemütlich: Expert*innen warnen auch hier vor Waldsterben, Ernten bleiben aus und die Sommer werden immer heißer. Das gewohnte Überangebot an nutzbarem Wasser ist nach wie vor vorhanden – doch in vielen Regionen in Deutschland hat sich ein deutliches Wasserdefizit aufgebaut, besonders in den vergangenen drei Jahren. Ein Vorbote des Klimawandels auch in unseren Gefilden?
Wasser. Die kostbarste Ressource überhaupt. Und eine Ressource, die geringer wird. Nur 2,5% des Wassers dieser Erde sind für den Menschen trinkbares Süßwasser. Davon sind wiederum ⅓ dem Menschen gar nicht zugänglich. Die aktuelle Forschung prognostiziert eine Zunahme der wassergestressten Länder aufgrund der negativen Veränderung der Süßwasservorräte bedingt durch den Klimawandel und die damit verbundene Erderwärmung. Wir stehen als Weltgemeinschaft inmitten der Herausforderung globaler Wasserknappheit. Es ist ein Thema – für uns alle.
Dimensionen globaler Wasserknappheit
Das Wort “global” lässt darauf schließen, dass eine Wasserknappheit alle Länder weltweit zumindest in einem ähnlichen Maße betrifft. Globale Wasserknappheit verläuft jedoch asynchron und äußert sich auf verschiedenen Ebenen: Sie liegt geografisch und zeitlich unterschiedlich stark vor. Auch in Zukunft werden Länder existieren, denen der Zugang zu qualitativem Wasser nicht ausgeht, während andere Staaten kaum noch verfügbare Wasservorkommen für die direkte Nutzung vorfinden und sich mit existenziellen Krisen konfrontiert sehen. Von einer globalen Wasserknappheit oder -krise zu sprechen, ist also in dem Sinne richtig, da die ökologischen, ökonomischen und sozialen Konsequenzen und Dimensionen allumfassend Einfluss nehmen – sie betreffen uns alle. Es ist deshalb äußerst besorgniserregend, wie die Selbstverständlichkeit des Zugangs zu sauberem Wasser in vielen Industrienationen die Dringlichkeit der Problematik in den Hintergrund rückt. Wir sprechen häufig von Weltgemeinschaft”, doch wir meinen es nicht so, wir leben es nicht.
Das Recht auf Wasser: Naturrecht, Völkerrecht, Menschenrecht?
Ohne juristisch zu tief zu tauchen: Wir benötigen ein grundlegendes Verständnis des Rechtsbegriffs, bevor wir uns rechtlich damit auseinandersetzen können, wem das Wasser gehört.
Kurz und bündig in einem Paragraph: Grundsätzlich verbindet der Rechtsbegriff die Idee einer Regelung zwischen sozialen, politischen und wirtschaftlichen Beziehungen innerhalb einer Gesellschaft. Das Ziel eines geschaffenen Rechts sollte es demnach sein, diese Beziehungen und Strukturen innerhalb der Gesellschaft zu stabiliseren und zu verbinden, so dass ein geregeltes und friedliches Zusammenleben ermöglicht wird (Vgl. Moosdorf, Kathrin 2007: 37).
So wurde also auch das Recht auf Wasser mit dem Ziel geschaffen, dessen Nutzung zu regulieren, während im Sinne der Gesellschaft, Politik und Wirtschaft eine Instabilität vermieden werden soll. Der Fokus auf und die Beschäftigung mit Wasser im rechtlichen Kontext ist in den letzten Jahrzehnten enorm gewachsen. Es stellt sich die Frage: Welches Recht ist maßgeblich für die Verteilung von Wasser. Welches Recht bestimmt, wem Wasser gehört?
Wasser als Naturrecht
Wasser ist in allererster Linie ein Naturrecht, man könnte es zumindest so sagen, denn es handelt sich hierbei um ein natürliches Grundbedürfnis des Menschen:
„Als Naturrecht wurzeln Wasserrechte nicht im Staat, sondern sie entwickeln sich aus einem gegebenen ökologischen Kontext heraus.“ Shiva 2003: 47
Aufgrund ihres naturrechtlichen Status sind Wasserrechte also Nießbrauchrechte, was bereits implizieren sollte, dass sich Wasserquellen nutzen, jedoch nicht besitzen lassen. Nach diesem Verständnis von Naturrecht müsste also jede Ressource, die der Mensch zum alltäglichen Überleben benötigt, frei für alle zugänglich sein, während der Staat danach strebt, die gerechte Verteilung zur Nutzung eines jeden Individuums zu unterstützen.
Spätestens an dieser Stelle müssen wir einen realistischen Blick auf unsere Welt werfen: Sie funktioniert so nicht. Das Naturkapital steht mehrheitlich nicht über dem ökonomischen Kapital. Wir sehen das im Kontext von Wasser an diversen Privatisierungsbestrebungen (die im späteren Textverlauf noch aufgegriffen werden). Wir können also festhalten: Wasser als Naturrecht – das reicht nicht.
Wasser als Völkerrecht
Vielleicht genügt ja das Völkerrecht: Dieses entwickelt sich vor allem in Bezug auf zwischen Staaten geteilte Wasservorkommen in der zweiten Hälfte des vorangegangenen Jahrhunderts. Diese Entwicklung kulminiert im Abkommen der Convention on the Law of the Non-navigational Uses of International Watercourses der Vereinten Nationen. Diese bleibt lange ohne Ratifizierung, tritt jedoch 2014 mit dem Ziel in Kraft, den umfassenden Schutz der nicht schifffahrtlichen Gewässer und deren Nutzung zu gewährleisten.
Die Zugehörigkeit von Grundwasser und Oberflächengewässer in der völkerrechtlichen Raumordnung richtet sich also nach der Zuordnung zu einem Staatsgebiet. So entscheidet die Gebietshoheit – im Rahmen der Souveränität eines Staates – über die Nutzung seiner Wasserquellen. Die Schädigung der Ressource oder die Schädigung eines Anrainer-Staates mittels der Ressource ist zwar völkerrechtswidrig (Vgl. Kunig 2014), die Nutzung jedoch durch die Regierung frei bestimmbar. In Bezug zu unserer Eingangsfrage lässt sich damit feststellen: Wasser innerhalb von Staatsgrenzen gehört also einem Staat, damit aber noch lange nicht den darin lebenden Menschen.
Exkurs Wasserkonflikt: Äthiopien, Ägypten und der Blaue Nil:
Ein Beispiel hierfür ist der Nil, der in Äthiopien entspringt und durch insgesamt elf Länder fließt. Unter anderem durch Ägypten. Äthiopien, als das Land, in dem der Blaue Nil entspringt, ist der geographische Machthaber, während Ägypten am Unterlauf des Stroms nahezu restlos und deshalb existenziell von der Wasserzufuhr und somit vom guten Willen Äthiopiens abhängt. Die ägyptischen Frischwasserressourcen entstammen zu 96% dem Nil (Vgl. Rau 2011: 17). Die beiden Länder sind – ohne Nachbarstaaten zu sein – durch den Blauen Nil auf natürlich ökologische Weise miteinander verbunden.
Und dann beginnt 2011 auf äthiopischer Seite der Bau des Grand Ethiopian Renaissance Dam (GERD), ein riesiges Staudammprojekt, mit dem die äthiopische Regierung das Ziel verfolgt, die Stromproduktion des Landes fast zu verdoppeln. Ägypten trägt derweil die Sorge, dass der Fluss und die für das eigene Land so wichtige Wassermenge geringer wird. Als Wirkmacht über den Blauen Nil stellt Äthiopien durch seine hydrogeografisch überlegene Position für den MENA-Staat seit jeher eine Gefahr dar. Ägypten fühlt sich durch dieses Ungleichgewicht bedroht und tritt ihm mit offensivem Verhalten entgegen, um eine Schwächung Äthiopiens zu erwirken. Der Blaue Nil zeugt seit jeher für Konfliktpotenzial zwischen den beiden Ländern.
Auch hier wird schnell deutlich: Völkerrechtsverletzungen können in diesem Rahmen nur schwer detektiert oder überhaupt definiert werden. Ab welcher Menge ausbleibenden Wassers wäre Ägypten als Anrainerstaat durch GERD geschädigt? Es gibt keine klare oder finale Antwort auf diesen Diskurs, nur die Frage: Wer ist hier im Recht und wie weit greift das Völkerrecht überhaupt? Vielleicht schafft das Menschenrecht auf Wasser Abhilfe.
Wasser als Menschenrecht
Am 28. Juli im Jahr 2010 deklariert die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Zugang zu sauberem Trinkwasser als Menschenrecht (Vgl. Barlow 2014:9).
Es gibt darüber hinaus viele, bis dato schon ausgerufene, Menschenrechte, für die Wasser eine Voraussetzung ist:
Die Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards und Schutz vor Hunger
Das Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit
Das Recht auf angemessene medizinische Versorgung
Das Recht auf Leben
Das Recht auf Leben. Das Recht auf Leben ist unwiderruflich mit dem Recht auf sauberes Wasser verbunden. Um zu leben, brauchen wir Wasser.
Menschenrechte werden von den Vereinten Nationen offiziell als unveräußerliche und egalitäre Rechte definiert. Diese Bestimmung schließt eine Privatisierung der Ressource aus, da sie in diesem Falle ökonomisiert und somit veräußerlich würde. Es handelt sich hierbei also um eine Verletzung des Menschenrechts. Doch was ist ein Menschenrecht wert? Es ist nicht einklagbar und definiert eher gewünschte als real durchsetzbare Standards.
Exkurs: Konfliktpotenzial Privatisierung
In den letzten Jahrzehnten stellt die Privatisierung von Wasser ein immer größer werdendes Konfliktpotenzial dar. Viele Unternehmen haben erkannt, dass die Verknappung einer kostbaren Ressource Profite verspricht.
Wir sprechen hier also von einer Entwicklung, die auf Seiten privater Wasserversorger zumeist mit dem Hauptargument einer besseren Versorgung des Gros der Bevölkerung durch die Aufbereitung und Verfügungstellung des Wassers legitimiert wird. Es findet durch die technischen und neuen finanziellen Möglichkeiten der privaten Unternehmen eine Zunahme der zur Verfügung stehenden Wassermenge statt, was erst einmal positiv ist, jedoch nicht, wenn das Endprodukt vom Konsumenten bezahlt werden muss.
Weltweit ist generell eine Zunahme der Privatisierung von Wasser zu beobachten. Sicherlich kommt euch in diesem Zusammenhang vor allem ein Unternehmen in den Sinn: Nestlé. Nestlé Water hat schon 1992 angefangen Wasserrechte für wenig Geld einzukaufen, das Wasser abzupumpen, abzufüllen und dann zu horrenden Preisen an die Bevölkerung zurück zu verkaufen.
Es stehen sich gesellschaftliche Bedürfnisse und ökonomische Absichten gegenüber, die zu Auseinandersetzungen zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren/Akteurinnen führen können.
Eine Privatisierung widerspricht, wie wir schon in unserem Abschnitt über das Recht auf Wasser gelernt haben, in vielen Punkten dem internationalem Recht. Da Wasser ein öffentliches Gut und nicht substituierbar ist, ist seine Ökonomisierung generell kritisch zu betrachten, verstärkt sie doch vor allem sozioökonomische Kluften; wem die finanziellen Mittel fehlen, dem bleibt das Wasser verwehrt. Ein Beispiel hierfür sehen wir in Ägypten beim Ausbruch des sog. Arabischen Frühlings, als sich schon wenige Monate nach der Privatisierung 2004 der Wasserpreis verdoppelte und tausende Menschen, die dadurch ihre Rechnung nicht mehr bezahlen können, teilweise gezwungen sind, ihr Wasser aus verschmutzten Kanälen des Nils zu beziehen:
“Als der private Versorger im Nildelta Wasser von den Städten, die von Landwirtschaft und Fischerei lebten, zu wohlhabenden touristischen Kommunen umleitete, blockierten Demonstranten 2007 die Küstenstraße. Die Proteste wurden immer heftiger und verschmolzen schließlich mit der großen Freiheitsbewegung.”
Barlow 2014: 296
Wieso ist es trotz allem festgelegten Recht möglich, dass sich Regierungen und Unternehmen an Wasserressourcen bereichern? Es scheint, dass das geltende Wasserrecht entweder nichts wert ist, zu wenig kontrolliert wird oder die falsche Lobby hat.
Aber auch wir als Verbraucher*innen müssen unser Verhalten überprüfen. Hier geht es vor allem um das Konsumieren von Produkten, für deren Produktion viel sog. Virtuelles Wasser genutzt wird. Damit ist das Wasser gemeint, was tatsächlich bei der Herstellung eines Produktes in allen Herstellungsschritten benötigt wird. Bei der Produktion von einem Steak zum Beispiel das Gießwasser, was für das Futter für die Kühe genutzt wird, usw. Hier ein paar Beispiele:
Kritik am Recht auf Wasser
Das Menschenrecht auf Wasser setzt Wasserressourcen voraus, über die nicht jeder Staat verfügt. Somit kann es auch nicht zu einem Recht deklariert werden, das jeder Staat erfüllen muss.
Wenn es jedoch nicht erfüllt werden muss, laufen wir Gefahr die Wertigkeit von Menschenrechten zu schwächen, indem diese mehr den Charakter einer Richtlinie erhalten, als ein gesetzlich festgelegtes Recht.
Das Menschenrecht auf Wasser lässt sich nämlich nicht völkerrechtlich einklagen.
Doch wer ist dann in die Pflicht zu nehmen, wenn das Recht auf Wasser nicht umgesetzt wird oder nicht umgesetzt werden kann? Der Allgemeine Kommentar Nummer 15 hält fest, dass Staaten, die aus eigener Kraft ihren Verpflichtungen nicht erfüllen können, Anspruch auf internationale Hilfe und Zusammenarbeit haben (Vgl. bpb). In erster Linie ist also der Einzelstaat und in zweiter Linie die internationale Gemeinschaft zur Verantwortung zu ziehen.
Zusammenfassung
Wir mussten feststellen, dass es auf den ersten Blick nach unseren Recherchen kein einziges griffiges Recht auf die freie Verfügbarkeit von Wasser gibt. Lediglich staatshoheitliche Bestimmungen oder Geld (siehe Privatisierung) regeln die Verteilung von Wasser. So könnte das Fazit sein: Das Wasser gehört jenen, die es sich leisten können.
Solange das Naturkapital hierarchisch nicht vor dem ökonomischen Kapital steht, wird es schwer, globale Gerechtigkeit herzustellen.
Chandran Nair fordert auf sehr beeindruckende Art und Weise ein fundamentales Umdenken im Sinne des Umweltschutzes. Nair sagt, richtigerweise, dass die Welt von den meisten Ökonom*innen nur in Hinblick auf das ökonomische Kapital erklärt und gelebt wird. Doch in einer Welt, die den Naturgesetzen unterliegt, wie wir hier alle wissen und mit jedem Jahr mehr merken, sollte für das Kapital eine ganz andere Hierarchie gelten, nämlich:
Als erstes kommt das Naturkapital. Wir sprechen hier von der Gesamtheit aller natürlichen Ressourcen, wie Wasser, wie Luft. Das Naturkapital ist die Grundlage unseres Ökosystems und die Voraussetzung für menschliches Leben. Wir sind auf das Naturkapital zum Überleben angewiesen.
Danach kommt das menschliche Kapital: Es geht um das Wohlergehen des Menschen, um unsere Gesundheit, unsere Kreativität.
Dann kommt das soziale Kapital. Hier geht es nicht um den sozialen Status, hier geht es vielmehr um Institutionen, die es uns ermöglichen, unser individuelles Potenzial zu entfalten: Das Gesundheitssystem, das Rechtssystem, das Bildungssystem.
Erst dann, an allerletzter Stelle kommt das ökonomische Kapital. Denn: Wir können wohl einfacher ohne Aktien leben, als ohne Wasser. Doch unser System fördert nicht nur die Ausbeutung des Naturkapitals, es ist sogar darauf aufgebaut.
Was ist also unsere Herausforderung? Ein nachhaltiger Umgang mit unserem Naturkapital, zum Beispiel durch eine Steuer auf den Abbau natürlicher Ressourcen. Doch vor allem müssen wir dahin schauen, wo die soziale Ungerechtigkeit am größten ist. Auf die Menschen, denen es an den alltäglichen Lebensgrundlagen fehlt und die nicht die Möglichkeit haben, ihre Rechte durchzusetzen. Denn ihnen, und nur ihnen, gehört das Wasser.
Allgemeine Infos zu WASSER WELTWEIT
Gesamtmenge
Die Erdoberfläche ist zu etwas mehr als 70% mit Wasser bedeckt. Das entspricht ca. 1,332 Milliarden Kubikkilometer oder 1.234 Trillionen Liter (1.234.000.000.000.000.000.000).
Aber: Nur etwa 2,5% davon sind Süßwasser und davon sind 70 % als Eis in den Gletschern und Polkappen gebunden. Damit bleiben weniger als 1% der Gesamtmenge vorhandenen Wassers für die Nutzung durch den Menschen (als Grund- und Oberflächenwasser).
Bedeutung
Der Körper eines Erwachsenen besteht durchschnittlich zu 60-70% aus Wasser. So ziemlich alles in unserer Umwelt benötigt Wasser, um zu funktionieren. Zudem ist Wasser eine elementare Zutat in der Herstellung und Produktion von Dingen, die wir täglich nutzen und die uns ernähren.
Wasser ist die Grundlage allen Lebens.
Verbrauch
Etwa 70 % des globalen Süsswasserverbrauchs fallen auf die Landwirtschaft. Die Industrie schlägt mit ca. 20% zu Buche. Der Anteil des privaten Verbrauchs (trinken, Sanitär, Hygiene, kochen etc.) beträgt nur 8 %. Diese Werte gestalten sich regional extrem unterschiedlich (Weltbank, 2017).
Krise
Etwa 2,0 Mrd. Menschen leben ohne sichere Wasserversorgung, das entspricht 27% der Weltbevölkerung (fast ein Drittel). 771 Mio. Menschen davon (11% der Weltbevölkerung) leben ohne Zugang zu einer mindestens einfachen Versorgung.
1,7 Mrd. Menschen (21% der Weltbevölkerung) leben ohne Zugang zu einer mindestens einfachen Sanitärversorgung.
Prognose
Die weltweite Nachfrage nach Wasser steigt stetig an und könnte sich bis 2050 verdoppeln. Bereits 2030 wird die Wassernachfrage global um 40 % höher sein als das Angebot, vorausgesetzt, die Weltgemeinschaft (also alle Menschen) ändern ihren Umgang mit und ihre Haltung zu Wasser nicht.
Dieser Beitrag ist Teil des Projekts „Wasser für alle – eine gerechte Wasserversorgung als Grundstein für mehr globale Gerechtigkeit“.